Zusätzliche Betreuungsleistungen
Vergütungszuschlag nach § 43 b, Sozialgesetzbuch (SGB XI)
Unsere AltagsbegleiterInnen bieten unseren anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen mit einem erheblichen Betreuungsbedarf und einem erhöhten Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung nach § 43 b, Sozialgesetzbuch (SGB XI), in Einzel- und Gruppenaktivierungen zusätzliche tägliche Förderungsleistungen an.
Die Ziele sind insbesondere, das Selbstwertgefühl der Heimbewohner positiv zu beeinflussen, und die Kommunikation durch mehr Teilnahme am Leben der Gemeinschaft zu fördern.
Durch die Ausrichtung der Betreuung an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten der Heimbewohner unter Berücksichtigung ihrer individuellen Biographie und Identität, werden die Alltagsaktivitäten unterstützt. Eine reaktivierende Pflege und Betreuung soll die Selbstständigkeit fördern oder wieder herstellen, und somit auch Krankheitsfolgen verhindern.
Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unseren Heimleiter, Herrn Krummradt.